Redakteursvertretung

Eine Redakteursvertretung (gelegentlich auch Redakteursausschuss genannt) ist die Berufsgruppenvertretung der Programmmitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie wird von der Redakteursversammlung gewählt.

Mit einem solchen nicht hierarchisch eingebundenen Gremium können Programmkonflikte zwischen Programmmitarbeitern und Vorgesetzten gelöst und Programmentscheidungen von arbeitsrechtlichem Druck ferngehalten werden. Der von den Beteiligten akzeptierte Leitgedanke dabei ist, dass es für eine demokratisch verfasste Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist, die Rundfunkfreiheit zu wahren und gegen jedweden Eingriff zu schützen.

Die Redakteursvertretung muss von der Geschäftsleitung der Rundfunkanstalt gehört werden, bevor im Sender grundsätzliche Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf das Programm getroffen werden sollen. Außerdem muss sie sich um die Lösung von Programmkonflikten bemühen.

Beispielhaft ein Auszug aus dem WDR-Redakteursstatut:

„Jeder Programmmitarbeiter, der die Freiheit seiner journalistischen oder künstlerischen Arbeit im Rundfunk als beeinträchtigt ansieht, kann die Redakteursvertretung anrufen. Die Redakteursvertretung ist verpflichtet, der Sache unverzüglich nachzugehen. Dem Anrufenden darf daraus kein Nachteil entstehen.“


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